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Meta vor Gericht: Konzern kämpft gegen Millionenurteil

Meta Klage vor Gericht

Meta Platforms steckt tief in juristischen Auseinandersetzungen. Während der Konzern gleichzeitig auf mehreren Schauplätzen mit Regulierungsbehörden ringt, sorgt eine Klage gegen Meta aus den USA gerade für besonders viel Aufsehen.

Ein Geschworenengericht in Los Angeles hatte den Konzern im März für schuldig befunden, durch das bewusste Design seiner Plattformen psychische Schäden bei Minderjährigen verursacht zu haben. Jetzt will Meta das Urteil kippen und legt sich dabei mit dem kompletten US-Rechtssystem an.

Meta Urteil: Jury spricht von grober Fahrlässigkeit

Das Urteil gegen Meta hatte es in sich. Die Jury urteilte, dass Meta Plattformen wie Instagram absichtlich so gestaltet hat, dass Kinder und Jugendliche süchtig werden. Features wie endloses Scrollen und automatisch startende Videos standen dabei im Mittelpunkt. Die Klägerin, bekannt unter dem Kürzel K.G.M., litt infolgedessen an klinischer Depression. Die Jury sprach ihr insgesamt 6 Millionen Dollar zu – Meta soll davon 4,2 Millionen übernehmen, YouTube-Betreiber Alphabet den Rest.

Doch damit will Meta nicht leben.

Meta kämpft: Antrag auf neues Verfahren gestellt

Kurz nach dem Urteil reichte Meta bei dem zuständigen Gericht einen Antrag ein, das Urteil aufzuheben oder zumindest einen neuen Prozess anzusetzen. Die Begründung: Der Konzern beruft sich auf Section 230 des US-Bundesrechts: eine Norm, die Plattformbetreiber in der Regel vor der Haftung für Drittinhalte schützt. Metas Argument lautet, dass im Prozess immer wieder konkrete Inhalte eine Rolle spielten, und damit letztlich doch Haftungsfragen für fremde Inhalte verhandelt wurden.

Klingt technisch, ist es auch. Die Klägerseite hatte die Klage gegen Meta bewusst auf Produkthaftung aufgebaut, nicht auf Inhalte. Wer haftet für ein Produkt, das by Design süchtig macht? Genau darum geht es. Ein Datum für die nächste Anhörung steht bereits: der 4. Juni. Auch Alphabet will das Urteil anfechten.

Warum das Urteil für Meta vor Gericht so wichtig ist

Hinter dem einen Fall steckt ein riesiges System. In den USA laufen derzeit über tausend ähnliche Klagen gegen Meta und andere Plattformen. Das Gericht in Los Angeles hat deshalb drei Pilotfälle ausgewählt, darunter K.G.M., deren Ausgang soll als Orientierung für alle weiteren Vergleichsverhandlungen dienen. Für Meta geht es also nicht nur um 4,2 Millionen Dollar, sondern um die mögliche Blaupause für Milliarden an zukünftigen Haftungsansprüchen.

Dass der Konzern juristisch alles versucht, um das Urteil zu Fall zu bringen, ist deshalb keine Überraschung. Bemerkenswert ist jedoch, dass Meta und Alphabet laut Medienberichten bislang keine Anstalten machen, die als schädlich eingestuften Produktfeatures zu entfernen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Meta Platforms stehen unter Druck: Kein Einzelfall

Die Klage gegen Meta ist kein isoliertes Ereignis. Erst kürzlich deckte die EU-Kommission Meta Schutzlücken auf, insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz. Kritiker werfen dem Konzern seit Jahren vor, die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich dem Wachstum der eigenen Plattformen unterzuordnen. Das US-Urteil war das erste seiner Art, das diese Vorwürfe durch ein Geschworenengericht bestätigt hat.

Für Meta steht damit mehr auf dem Spiel als ein einzelnes Gerichtsverfahren. Es geht um das Narrativ: Ist ein Unternehmen, das Milliarden mit Aufmerksamkeit verdient, verantwortlich für die psychischen Folgen seines Produktdesigns?

Was bedeutet das für Nutzer und Plattformen?

Sollte das Meta-Urteil in der Berufung Bestand haben, dürfte das die gesamte Social-Media-Branche unter Zugzwang setzen. Plattformen, die auf Sucht-Mechanismen setzen, könnten künftig direkt haftbar gemacht werden. Der 4. Juni wird zeigen, ob Meta mit seiner juristischen Strategie Erfolg hat. Bis dahin bleibt eines klar: Die rechtliche Aufarbeitung des Einflusses sozialer Netzwerke auf Minderjährige hat gerade erst begonnen.

Blogger in Charge bei Futurebiz, Speaker, Autor und Senior Digital & Social Media Berater bei der Agentur BRANDPUNKT. Jan Firsching berät Marken und Unternehmen bei der Entwicklung von digitalen und Social Media Strategien. Zu Futurebiz ConsultingBlogger in charge at Futurebiz. Speaker, author and senior digital & social media consultant at the BRANDPUNKT agency. Jan Firsching advises brands and companies on the development and implementation of digital and social media strategies.

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